Inhaber: Helmut Pätz
Am Schorschberg 4
64739 Höchst i.Odw.
Tel.: 06163 - 705 87 11
Mail: info@insight-2000.de
Zur Beachtung:Die AGBs der I n s i g h t..... Gesellschaft für Training, Coaching und Consulting sind aufgeteilt in zwei Bereiche:
A) Seminare, Lehrgänge und Inhouse-Veranstaltungen
B) E-Learning-Seminare und Live-Online-Seminare
A) Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminare, Lehrgänge und Inhouse-Veranstaltungen
Anbieter:
Insight….. Ges. für Training , Coaching und Consulting
Helmut Pätz
Am Schorschberg 4
64739 Höchst
(im Folgenden: „Veranstalter“)
USt-IdNr. DE 209240481
Inhaber und Geschäftsführung:
Helmut Pätz
Kontakt
Servicetelefon: 06163-7058712
Telefax: 06163-7058713
E-Mail:
1. Geltungsbereich
(1)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von
Schulungs-, Fortbildungs- und sonstigen Bildungsleistungen wie offenen,
überbetrieblichen und berufsbegleitenden Seminaren, Lehrgängen sowie
Trainings und Inhouse-Veranstaltungen - im Weiteren als
„Bildungsleistung“ bezeichnet – die von der Fuhrpark-Management-Akademie
powered bei Insight..... – nachfolgend „Veranstalter“ genannt, im
Kundenauftrag erbracht werden.
(2) Etwaige Allgemeine Geschäfts-
oder Einkaufsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung und
werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn ihnen der Veranstalter
nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Vertragsschluss/Anmeldung
(1)
Die auf der Website des Veranstalters veröffentlichten Preise und
Bildungsangebote stellen noch kein verbindliches Angebot seitens des
Veranstalters dar. Sie können vom Veranstalter jederzeit vor der
ausdrücklichen Annahme der Bestellung des Vertragspartners zurückgezogen
oder abgeändert werden.
(2) Der Vertrag kommt erst zustande,
sobald der Veranstalter die Anmeldung schriftlich bestätigt. Dies gilt
auch für eine Bestätigung auf elektronischem Weg.
(3) Maßgeblich für den Beginn der Vertragslaufzeit ist das Zustandekommen des Vertrages gemäß Ziffer 2.2.
(4)
Obwohl der Veranstalter bestrebt ist, die Verfügbarkeit der angezeigten
Seminare sicherzustellen, kann er nicht garantieren, dass zum Zeitpunkt
der Bestellung sämtliche Seminare verfügbar sind. Sollte der
Veranstalter nicht in der Lage sein, die Bestellung des Kunden zu
erfüllen, kann der Veranstalter diese ohne weitere Haftung zurückweisen.
In diesem Falle wird der Veranstalter den Vertragspartner hierüber
informieren und alle bereits geleisteten Zahlungen zurückerstatten.
(5)
Ein Anspruch auf Teilnahme an Bildungsmaßnahmen mit begrenzter
Teilnehmerzahl besteht nicht. Die Teilnehmeranzahl ist prinzipiell auf
maximal 15 Teilnehmer begrenzt.
3. Zulassungsvoraussetzungen
(1)
Die Bildungsmaßnahmen des Veranstalters stehen jedem Interessenten
offen, der über die für die angestrebten Abschlüsse geforderten
Qualifikationen verfügt, soweit solche in der Leistungsbeschreibung der
Bildungsleistung gefordert werden. Für das Vorliegen der
Zulassungsvoraussetzungen ist allein der Anmelder bzw. Teilnehmer
verantwortlich. Ansprüche wegen fehlender Zulassungsvoraussetzungen sind
ausgeschlossen.
(2) Soweit Zulassungsvoraussetzungen bestehen,
ist der Veranstalter nicht verpflichtet, aber berechtigt, zu überprüfen,
ob der Teilnehmer die notwendigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Hierzu hat der Teilnehmer auf Verlangen die erforderlichen Unterlagen
vorzulegen. Macht der Veranstalter von seinem Recht auf Überprüfung der
Zulassungsvoraussetzungen keinen Gebrauch, so ist der Teilnehmer auch
bei Nichtvorliegen der Zulassungsvoraussetzungen zur Zahlung der
Seminargebühren verpflichtet.
4. Durchführung
(1)
Die Bildungsleistung wird entsprechend dem veröffentlichten
Programminhalt, den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den
anerkannten Regeln der Technik durchgeführt. Daneben ist der
Veranstalter ist berechtigt, die Methode und die Art der
Leistungserbringung nach sachgemäßem Ermessen selbst zu bestimmen.
(2)
Der Einsatz von Subunternehmern, insbesondere Dozenten und Referenten,
durch den Veranstalter zur Leistungserbringung bedarf nicht der
Zustimmung des Auftraggebers.
(3) Der Veranstalter behält sich
den Wechsel von Referenten und/oder eine Verlegung bzw. Änderung im
Programmablauf vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht
grundlegend verändern. Ein Anspruch auf Veranstaltungsdurchführung durch
einen bestimmten Referenten bzw. an einem bestimmten Veranstaltungsort
besteht nicht.
(4) Inhaltliche Änderungen, durch die das
Lehrgangsziel verändert wird, sind zulässig, wenn sie mit Zustimmung
oder auf Verlangen der Stellen erfolgen, die für die Anerkennung der
angestrebten Abschlüsse zuständig sind.
(5) Aussagen und
Erläuterungen zu den Bildungsleistungen in Werbematerialien sowie auf
der Website des Veranstalters und in der Dokumentation verstehen sich
ausschließlich als Beschreibung der Beschaffenheit und nicht als
Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft.
(6) Für als
Garantietermin gekennzeichnete Termine wird die Durchführung garantiert.
Ggf. können sich Änderungen bezüglich des Durchführungsortes ergeben
oder der Termin als Virtual Classroom durchgeführt werden. Eine
angemessene Kürzung des Termins durch den Veranstalter in der Dauer ist
möglich.
5. Pflichten des Teilnehmers
Der
Teilnehmer verpflichtet sich, die am Unterrichtsort geltende Hausordnung
zu beachten, Anweisungen der Lehr- bzw. Ausbildungskräfte sowie der
Beauftragten des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen Folge zu
leisten, regelmäßig an den Präsenzveranstaltungen der
vertragsgegenständlichen Bildungsleistung teilzunehmen sowie alles zu
unterlassen, was der ordnungsgemäßen Durchführung der Bildungsleistung
entgegenstehen könnte.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers bei Inhouse-Veranstaltungen
(1)
Der Auftraggeber gewährleistet, dass alle erforderlichen
Mitwirkungshandlungen seinerseits, seiner Erfüllungsgehilfen oder
Dritter rechtzeitig und für den Veranstalter kostenlos erbracht werden.
(2)
Für die Durchführung der Leistungen notwendige Schulungsunterlagen,
Hilfsmittel, Hilfskräfte, Schulungsräume usw. sind kostenlos zur
Verfügung zu stellen, soweit nicht anders vereinbart. Im Übrigen müssen
die Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers den jeweils gültigen
Rechtsvorschriften, Normen, Sicherheitsbestimmungen und
Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.
(3) Der Auftraggeber
trägt jeglichen Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge
verspäteter, unrichtiger oder lückenhafter Angaben oder nicht
ordnungsgemäßer Mitwirkungshandlungen wiederholt werden müssen oder sich
verzögern. Der Veranstalter ist auch bei Vereinbarung eines Fest-,
Pauschal- und/oder Höchstpreises berechtigt, diesen Mehraufwand
zusätzlich abzurechnen.
7. Leistungsfristen / -termine bei Inhouse-Veranstaltungen
(1)
Die vertraglich vereinbarten Leistungsfristen und -termine beruhen bei
Inhouse-Veranstaltungen auf Schätzungen des Arbeitsumfanges aufgrund der
Angaben des Auftraggebers. Sie sind nur dann verbindlich, wenn sie vom
Veranstalter schriftlich als verbindlich bestätigt werden.
(2)
Soweit Fristen verbindlich vereinbart wurden, beginnen sie erst zu
laufen, wenn der Auftraggeber dem Veranstalter alle erforderlichen
Unterlagen vorgelegt hat. Dies gilt analog auch für vereinbarte Termine,
die sich um den Zeitraum einer vom Veranstalter nicht zu vertretenden
Verzögerung auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers
verlängern.
8. Nutzungsrechte
(1) Es erfolgt weder
eine ausdrückliche noch eine stillschweigende Abtretung bzw. Erteilung
von Genehmigungen oder Rechten an Schulungsunterlagen, Software,
Urheberrechten, Nutzungsrechten, Marken oder Warenzeichen bzw. deren
Anwendungen, soweit nachträglich nicht etwas Gegenteiliges vereinbart
wird.
(2) Soweit Urheberrechte, Nutzungsrechte und/oder
Schutzrechte an Leistungsergebnissen entstehen oder weiterentwickelt
werden, insbesondere hinsichtlich Weiterentwicklungen und Verbesserungen
der vom Veranstalter entwickelten Systeme, Software, Verfahren und
Methoden, stehen allein dem Veranstalter die ausschließlichen räumlich,
zeitlich und inhaltlich unbegrenzten Nutzungs-, Verwertungs- und
Umarbeitungsrechte zu.
(3) Seminarunterlagen, die dem
Auftraggeber bzw. Teilnehmern ausgehändigt werden, gehen zur internen
Verwendung in den Besitz des Auftraggebers über. Sie dürfen ohne
schriftliche Zustimmung des Veranstalters weder vervielfältigt,
verarbeitet, verbreitet noch zur öffentlichen Wiedergabe verwendet
werden.
(4) Soweit es für die Leistungserbringung erforderlich
ist, räumt der Veranstalter dem Auftraggeber an den Arbeitsergebnissen
das einfache, inhaltlich auf den Vertragszweck, räumlich auf die
Bundesrepublik Deutschland, zeitlich auf die Laufzeit der
Bildungsleistung beschränkte Nutzungsrecht ein. Gleiches gilt für die im
Rahmen der Vertragserfüllung bereitzustellenden Leistungen, an denen
der Veranstalter ein ausschließliches Nutzungsrecht hat.
(5)
Sofern der Veranstalter, insbesondere im Rahmen von
Inhouse-Veranstaltungen, individuelle Trainingskonzepte für den
Auftraggeber erstellt, erhält der Auftraggeber an diesen Konzepten das
auf die Dauer des Vertrags beschränkte, nicht ausschließliche, örtlich
unbeschränkte, nicht übertragbare Recht, die Unterlagen zu nutzen. Zur
Änderung oder Vervielfältigung der Unterlagen ist der Auftraggeber nicht
berechtigt.
(6) Das Nutzungsentgelt ist mit der Vergütung der Bildungsleistung abgegolten.
(7)
Eine Nutzung der zugunsten des Veranstalters geschützten Logos, Marken
und Zeichen zu Werbezwecken darf ausschließlich mit einer erforderlichen
Nutzungsberechtigung und unter Berücksichtigung der vorgegebenen
Darstellungsart erfolgen. Diese sind im Zweifelsfall beim Veranstalter
abzufragen, sofern die Darstellungsart nicht vertraglich vorgegeben ist.
9. Stornierung von Offenen Seminaren durch den Auftraggeber / Teilnehmer
(1)
Für Bildungsleistungen bis zu einer Dauer von 3 Monaten gilt, dass bei
Stornierungen, die später als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim
Veranstalter eingehen, 50 % der Teilnahmegebühr als Stornokosten fällig
werden. Bei Stornierungen, die später als 1 Woche vor
Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingehen, bei Fernbleiben von der
Veranstaltung oder bei Abbruch der Teilnahme ist die volle
Teilnahmegebühr zu entrichten. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist
möglich, soweit die Bildungsleistung noch nicht begonnen hat und der
Ersatzteilnehmer die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Eventuelle
Widerrufsrechte des Teilnehmers haben Vorrang.
(2) Für
Bildungsleistung mit einer Dauer von über 3 Monaten gilt, dass bei
Stornierungen, die später als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim
Veranstalter eingehen, 35 % der Teilnahmegebühr als Stornokosten fällig
werden. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich, soweit die
Bildungsleistung noch nicht begonnen hat und der Ersatzteilnehmer die
Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Eventuelle Widerrufsrechte des
Teilnehmers haben Vorrang.
(3) Eine Stornierung hat schriftlich
zu erfolgen. Dem Teilnehmer steht der Nachweis offen, dass dem
Veranstalter aus der Abmeldung kein oder nur ein geringerer Schaden
entstanden ist.
10. Terminabsage und Änderung des Umfangs der Bildungsmaßnahme durch den Veranstalter
(1)
Der Veranstalter behält sich vor, aufgrund zu geringer Teilnehmerzahlen
oder der Erkrankung von Lehrkräften und Referenten sowie sonstiger
Störungen im Geschäftsbetrieb, die von ihm nicht zu vertreten sind,
angekündigte oder begonnene Bildungsleistungen abzusagen. Bereits
bezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Falle zu 100% erstatte. Die
betroffenen Teilnehmer werden umgehend informiert. Weitergehende
Ansprüche sind ausgeschlossen.
(2) Abweichungen um bis zu 15% zum
vereinbarten Umfang der Bildungsmaßnahme stellen eine unerhebliche
Abweichung von der vertraglichen Leistung dar und gelten als
unbeachtlich. Sie berechtigen den Teilnehmer nicht zur Geltendmachung
von Ansprüchen.
11. Zahlungsbedingungen / Vergütung
(1)
Die Teilnahmegebühr wird mit Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug
fällig. Die Zahlung erfolgt unter Angabe der Rechnungsnummer und der
Kundennummer auf das in der Rechnung genannte Konto des Veranstalters.
(2) Im Falle des Verzugs sind rückständige Rechnungsbeträge mit 3 %-Punkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.
(3)
Der Vertragspartner kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder vom
Veranstalter unbestrittenen Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechtes ist der Vertragspartner nur insoweit befugt, als
sein Anspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(4) Ist
der Vertragspartner mit der Begleichung der Rechnung trotz angemessener
Nachfristsetzung in Verzug, so kann der Veranstalter vom Vertrag
zurücktreten, ein bereits erteiltes Zertifikat entziehen, Schadenersatz
wegen Nichterfüllung verlangen und die weitere Ausführung der
vertraglichen Leistungen verweigern.
(5) Beanstandungen der
Rechnungen des Veranstalters sind innerhalb von 14 Tagen nach Empfang
der Rechnung schriftlich geltend zu machen.
12. Haftung
(1)
Die Haftung des Veranstalters auf Schadens- und Aufwendungsersatz
unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere bei Verletzung von Pflichten
aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubten Handlungen ist auf die
3-fache Höhe der jeweiligen Teilnahmegebühr beschränkt.
(2) Diese
vorgenannte Haftungsbeschränkung findet keine Anwendung soweit ein
Schaden auf Arglist, vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten
beruht oder für deren Erfüllung der Veranstalter eine Garantie
übernommen hat oder für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden, nach dem
Produkthaftungsgesetz.
(3) Ein Anspruch auf Schadensersatz ist
für solche Schäden, die auf der Verletzung von Verpflichtungen beruhen,
die für die Erfüllung des Vertrages von wesentlicher Bedeutung sind
(Kardinalpflichten) der Höhe nach auf den Schaden beschränkt, der im
Zeitpunkt der Pflichtverletzung als mögliche Folge der
Vertragsverletzung typisch und vorhersehbar war (typischerweise
vorhersehbarer Schaden), soweit keiner der in Ziffer 12.2 genannten
Fälle gegeben ist.
(4) Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
(5) Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
13. Ratenzahlung
Für Bildungsleistungen mit einer Dauer von mehr als 3 Monaten kann durch gesonderte Vereinbarung Ratenzahlung vereinbart werden.
14. Kündigung
(1)
Bei Bildungsleistungen mit einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten endet
der Vertrag automatisch mit Beendigung der Bildungsleistung. Eine
vorzeitige ordentliche Kündigung ist nicht möglich.
(2) Die
ordentliche Kündigung ist jeder Partei nach Ablauf der
Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende der
Vertragslaufzeit ohne Angaben von Gründen möglich. Die Kündigung hat
schriftlich zu erfolgen. Das Fernbleiben von Teilnehmern von der
Bildungsleistung gilt in keinem Falle als Kündigung.
(3) Den
Vertragsparteien verbleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung,
soweit ein besonderer Kündigungsgrund vorliegt. Die Kündigung hat
schriftlich unter Angabe des Grundes zur außerordentlichen Kündigung zu
erfolgen.
(4) Als wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung
durch den Veranstalter gelten insbesondere – aber nicht ausschließlich –
die anhaltende oder schwerwiegende Störung der Bildungsleistung durch
den Teilnehmer, sein wiederholtes unentschuldigtes Fernbleiben von der
Bildungsmaßnahme, Zahlungsverzug mit mehr als 2 Raten oder wiederholter
Zahlungsverzug trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung sowie Entzug oder
Widerruf abgetretener Leistungen durch andere Kostenträger.
(5)
Die Kündigung des Teilnehmers hat gegenüber dem Organisationsbereich des
Veranstalters zu erfolgen, der die Anmeldung des Teilnehmers bestätigt
hat. Bedienstete des Veranstalters, insbesondere Lehrkräfte, sind zur
Entgegennahme von Kündigungen nicht befugt.
15. Höhere Gewalt
(1)
Im Falle höherer Gewalt besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf
Durchführung der Bildungsleistung. Die Parteien sind in diesem Falle
berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Schadensersatzansprüche,
insbesondere der Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten sowie von
Arbeitsausfall, sind ausgeschlossen. Als höhere Gewalt gelten
insbesondere folgende Ereignisse: Krieg, Epidemien, Verfügungen von
höherer Hand, Sabotage, Streiks und Aussperrungen, Naturkatastrophen,
geologische Veränderungen und Einwirkungen.
(2) Jede
Vertragspartei ist verpflichtet, unverzüglich nach dem Eintritt eines
Falles höherer Gewalt der anderen Partei Nachricht mit allen
Einzelheiten zu geben. Drüber hinaus haben die Parteien über
angemessene, zu ergreifende Maßnahmen zu beraten.
16. Erfüllungsort / Gerichtsstand / Nebenabreden / Schriftform
(1) Erfüllungsort ist der dem Teilnehmer schriftlich mitgeteilte Veranstaltungsort.
(2) Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht.
(3) Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Darmstadt.
(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(5)
Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform. Vom Schriftformerfordernis kann nur durch
schriftliche Vereinbarung abgesehen werden.
17. Datenschutz
(1)
Die Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen
der gesetzlichen Vorschriften und ausschließlich zur Vertragserfüllung
sowie für eigene Marketingzwecke.
(2) Geschäftliche Kontaktdaten
werden vom Veranstalter für Marketingzwecke für den postalischen Versand
von Prospekten, Programmen und Seminarinformationen des Veranstalters
genutzt.
(3) Sie können der Nutzung, Verarbeitung bzw.
Übermittlung Ihrer Daten zu Marketingzwecken jederzeit durch Mitteilung
an den Bereich Datenschutz des Veranstalters postalisch an
Insight….. Ges. für Training, Coaching und Consulting
Helmut Pätz
Am Schorschberg 4
64739 Höchst
oder
per E-Mail an akademie@ insight-2000.de widersprechen bzw. Ihre
Einwilligung widerrufen. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs bzw. Widerrufs
wird der Veranstalter die hiervon betroffenen Daten nicht mehr zu
Marketingzwecken nutzen und verarbeiten bzw. die weitere Zusendung von
Werbemitteln unverzüglich einstellen.
(4) Für den Fall, dass die
Übermittlung von Prüfungsergebnissen oder ähnlichen Leistungsnachweisen
der Teilnehmer direkt an den Auftraggeber geschuldet wird, stellt der
Auftraggeber die datenschutzrechtliche Zulässigkeit dieser Übermittlung
sicher.
Widerrufsbelehrung und Widerrufsformular (Endverbraucher)
Widerrufsrecht
Sie
haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen
Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem
Tag/Uhrzeit des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben,
müssen Sie uns
Insight….. Ges. für Training , Coaching und Consulting
Helmut Pätz
Am Schorschberg 4
64739 Höchst
Telefax: 06163 7058713
E-Mail:
mittels
einer eindeutigen Erklärung (z.B. einen mit der Post versandter Brief
per Einschreiben, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen
Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können das
Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung
über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist
absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen
Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen
erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem
Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses
Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir
dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion
eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas
anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung
Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung
während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen
angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt,
zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses
Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich
zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen
entspricht.
Ausschluss des Widerrufsrechts
Das
Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von
digitalen Inhalten oder die Erbringung von Dienstleistungen, sofern wir
mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung mit der Erfüllung des Vertrages
beginnen und Sie uns Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch
Ihre Zustimmung zu dem Beginn der Ausführung des Vertrags Ihr
Widerrufsrecht in Bezug auf die digitalen Inhalte und die Dienstleistung
verlieren.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den
Vertrag widerrufen wollen, dann orientieren Sie sich an diesem
Beispielsformular, füllen es aus und senden Sie es an uns:
An
Insight….. Ges. für Training , Coaching und Consulting
Helmut Pätz
Am Schorschberg 4
64739 Höchst
Telefax: 06163 7058713
E-Mail:
Offizieller Widerruf
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*)
den von mir/uns (*)
abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung im Bildungs- oder Beratungsbereich (*).
Bestellt am (*) / erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Email-Adresse des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Ort und Datum
(*) Name, Adresse, Seminartitel, etc. bitte ausfüllen
Ende der Widerrufsbelehrung
Streitschlichtung
Die
EU-Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung
bereitgestellt. Diese Plattform ist unter folgendem Link erreichbar: ec.europa.eu/consumers/odr/
Wir nehmen an dieser Streitschlichtung nicht teil.
Stand: 21.Okt. 2020
A) Allgemeine Geschäftsbedingungen für E-Learning-Seminare und Live-Online-Seminare
Anbieter:
Insight….. Ges. für Training , Coaching und Consulting
Helmut Pätz
Am Schorschberg 4
64739 Höchst
(im Folgenden: „Veranstalter“)
USt-IdNr. DE 209240481
Inhaber und Geschäftsführung: Helmut Pätz
Kontakt
Servicetelefon: 06163-7058712
Telefax: 06163-7058713
E-Mail:
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die
Nutzung von E-Learning-Seminaren – im weiteren „Seminare“ genannt – und Real-Online-Seminare
– im weiteren „ROS“ genannt – der Fuhrpark-Management-Akademie powert bei
Insight..... – nachfolgend „Veranstalter“ genannt.
(2) Etwaige Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen
des Vertragspartners finden keine Anwendung und werden auch dann nicht
Vertragsbestandteil, wenn ihnen der Veranstalter nicht ausdrücklich
widerspricht.
2. Vertragsschluss/Anmeldung
(1) Die auf der Website des Veranstalters veröffentlichten
Preise und Bildungsangebote stellen noch kein verbindliches Angebot seitens des
Veranstalters dar. Sie können vom Veranstalter jederzeit vor der ausdrücklichen
Annahme der Bestellung des Vertragspartners zurückgezogen oder abgeändert
werden.
(2) Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Veranstalter
dem Vertragspartner den Vertrag bestätigt hat.
(3) Obwohl der Veranstalter bestrebt ist, die Verfügbarkeit
der angezeigten Seminare sicherzustellen, kann er nicht garantieren, dass zum
Zeitpunkt der Bestellung sämtliche Seminare verfügbar sind. Sollte der
Veranstalter nicht in der Lage sein, die Bestellung des Kunden zu erfüllen,
kann der Veranstalter diese ohne weitere Haftung zurückweisen. In
diesem Falle wird der Veranstalter den Vertragspartner hierüber informieren und
alle bereits geleisteten Zahlungen zurückerstatten.
3. Zugang zu den Seminaren und ROS und Pflichten des
Vertragspartners
(1) Der Zugang zu den Seminaren und zu den ROS erfolgt in
der Regel passwortgeschützt im Wege der Datenfernübertragung unter Verwendung
der dem Vertragspartner übersandten Zugangsdaten.
(2) Die Zugangsdaten sind nur für einen Nutzer gültig.
(3) Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Zugangsdaten
und die Passwörter geheim zu halten sowie die unberechtigte Nutzung der Seminare
und ROS durch Dritte zu verhindern.
(4) Bei Missbrauch ist der Veranstalter berechtigt, den
Zugang zu sperren.
(5) Der Vertragspartner haftet für einen von ihm zu
vertretenden Missbrauch.
(6) Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich, die
technischen Voraussetzungen für den Zugang zu den Seminaren und zu den ROS zu
schaffen, insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Hardware und
Betriebssystemsoftware, der Verbindung zum Internet einschließlich der
Sicherstellung der Verbindungsgeschwindigkeit, der aktuellen Browsersoftware
und der Akzeptanz der vom Server des Veranstalters übermittelten Cookies und
trägt insoweit sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser
Voraussetzungen. Der Veranstalter wird den Vertragspartner auf Anfrage über den
jeweils einzusetzenden Browser informieren.
(7) Im Falle der Weiterentwicklung der
Softwareplattformen und sonstiger technischer Komponenten des Systems durch den
Veranstalter, obliegt es dem Vertragspartner, nach Information durch den
Veranstalter die notwendigen Anpassungsmaßnahmen bei der vom Vertragspartner
eingesetzten Soft- und Hardware eigenständig zu treffen.
4. Leistungsumfang/Nutzungsbeschränkungen/Änderungsbefugnis
des Veranstalters
(1) Die Seminare und die ROS werden entsprechend dem
veröffentlichten Programminhalt, den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und
den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt.
(2) Die E-Learning-Seminare stehen grundsätzlich sieben Tage
pro Woche jeweils 24 Stunden pro Tag zur Verfügung, wobei eine Verfügbarkeit
von 90 % auf das Kalenderjahr gerechnet sichergestellt wird. Die Verfügbarkeit
berechnet sich nach der Formel: Verfügbarkeit = (Gesamtzeit –
Gesamtausfallzeit) / Gesamtzeit. Die ROS stehen ausschließlich zu den festgebuchten
Terminen bereit.
(3) Inhaltliche Änderungen, durch die das Lehrgangsziel
verändert wird, sind zulässig, wenn sie mit Zustimmung oder auf Verlangen der
Stellen erfolgen, die für die Anerkennung der angestrebten Abschlüsse zuständig
sind.
(4) Aussagen und Erläuterungen zu den Seminaren in
Werbematerialien sowie auf der Website des Veranstalters und in der
Dokumentation verstehen sich ausschließlich als Beschreibung der Beschaffenheit
und nicht als Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft.
5. Nutzungsrechte / Nutzungszeitraum / Folgen von
Nutzungsrechtsmissbrauch
(1) Der Vertragspartner erhält das einfache, auf die Dauer
des Nutzungsvertrages beschränkte, auf Dritte nicht übertragbare Recht zur
Teilnahme an dem bestellten Seminar oder ROS.
(2) Das Teilnahmerecht während der Vertragsdauer umfasst den
Zugang zum vertragsgegenständlichen Seminar oder ROS sowie die Berechtigung zum
Übersenden lassen (online) von Lerninhalten auf einem, dem Vertragspartner oder
einem Dritten gehörenden, datenverarbeitenden Gerät (Computer) zu eigenen
Lernzwecken.
(3) Die Teilnahme ist auf den Vertragspartner beschränkt.
Die abgerufenen Dokumente dürfen von ihm nur für den eigenen Gebrauch während
der Nutzungszeit verwendet werden.
(4) Jede gewerbliche Weitergabe, insbesondere das Verkaufen,
Vermieten, Verpachten oder Verleihen von Seminaren, deren Inhalte oder
Dokumente ist unzulässig.
(5) Es ist nicht zulässig, zur Fremdnutzung durch
unberechtigte Dritte Elemente der zu den Seminaren gehörigen Computerprogramme
zu sammeln, zu vervielfältigen, auf weitere Datenträger zu kopieren oder auf
Retrieval Systeme abzuspeichern.
(6) Die Nutzung der E-Learning-Seminarlizenz ist auf einen
Zeitraum von 30 Tagen ab Erhalt der Zugangsdaten (Nutzername und Passwort)
begrenzt, soweit nicht im Programminhalt eine abweichende Dauer festgelegt ist.
(7) Der Veranstalter ist berechtigt, technische Maßnahmen zu
treffen, durch die eine Nutzung über den vertraglich zulässigen Umfang hinaus
verhindert wird, insbesondere entsprechende Zugangssperren zu installieren.
(8) Der Vertragspartner ist nicht berechtigt Vorrichtungen,
Programme oder sonstige Mittel einzusetzen, die dazu dienen, die technischen
Maßnahmen des Veranstalters zu umgehen oder zu überwinden. Bei einem Verstoß
des Vertragspartners ist der Veranstalter berechtigt, den Zugang zu Seminaren
und ROS sofort zu sperren sowie den Vertrag außerordentlich fristlos zu
kündigen. Weitere Rechte und Ansprüche des Veranstalters, insbesondere
Ansprüche auf Schadensersatz, bleiben unberührt.
(9) Vom Nutzungsvertrag nicht erfasst ist das gesetzliche
Recht zur Anfertigung eines Vervielfältigungsstücks gemäß § 53 UrhG.
6. Schutzrechte
(1) Die vom Veranstalter bereitgestellten Inhalte sind
urheberrechtlich geschützt.
(2) Alle dadurch begründeten Rechte, insbesondere das des
Nachdrucks, der Übersetzung, der Wiedergabe auf fotomechanischen oder ähnlichen
Wegen, der Speicherung und Verarbeitung mit Hilfe der EDV oder ihrer
Verbreitung in Computernetzen – auch auszugsweise – sind dem Veranstalter, bzw.
den Urhebern und Lizenzinhabern vorbehalten.
(3) Der Vertragspartner erhält keinerlei Eigentums- oder
Verwertungsrechte an den bereitgestellten Inhalten oder Programmen.
(4) Marken, Firmenlogos, sonstige Kennzeichen, oder Schutzvermerke,
Urhebervermerke, Seriennummern, sowie sonstige der Identifikation des
Veranstalters oder des Nutzungsrechtsgebers oder einzelner Elemente davon
dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden.
7. Zahlungsbedingungen/Vergütung
(1) Die Teilnahmegebühr wird mit Erhalt der Rechnung ohne
jeden Abzug fällig. Die Zahlung erfolgt unter Angabe der Rechnungsnummer und
der Kundennummer auf das in der Rechnung genannte Konto des Veranstalters. Die
Vergütung für die Teilnahme an einem Seminar oder ROS ist jeweils im Voraus zu
leisten.
(2) Im Falle des Verzugs sind rückständige Rechnungsbeträge
mit 3 %-Punkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.
(3) Der Vertragspartner kann nur mit rechtskräftig
festgestellten oder vom Veranstalter unbestrittenen Ansprüchen aufrechnen. Zur
Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Vertragspartner nur insoweit
befugt, als sein Anspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(4) Ist der Vertragspartner mit der Begleichung der Rechnung
trotz angemessener Nachfristsetzung in Verzug, so kann der Veranstalter vom
Vertrag zurücktreten, ein bereits erteiltes Zertifikat entziehen, Schadenersatz
wegen Nichterfüllung verlangen und die weitere Ausführung der vertraglichen
Leistungen verweigern
(5) Beanstandungen der Rechnungen des Veranstalters sind
innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machen.
8. Haftung für Mängel, Garantien und Zusicherungen
(1) Ein Sachmangel liegt vor, wenn das Seminar nicht die
vertragliche Beschaffenheit im Sinne von Ziffer 4.1 aufweist und dadurch die
Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufgehoben oder gemindert ist. Eine
unerhebliche Einschränkung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
(2) Der Vertragspartner hat dem Veranstalter auftretende
Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich in Schriftform anzuzeigen.
(3) Der Veranstalter behebt Mängel nach Erhalt einer
nachvollziehbaren Mängelbeschreibung durch den Vertragspartner innerhalb
angemessener Frist.
(4) Ein Kündigungsrecht wegen Nichtgewährung des Gebrauchs
nach § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB besteht erst dann, wenn die Beseitigung des Mangels
nicht innerhalb angemessener Frist erfolgt oder als fehlgeschlagen anzusehen
ist.
(5) Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass die Benutzung
der Seminare nicht in Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter eingreift oder
keine Schäden bei Dritten herbeiführt. Dem Veranstalter sind bislang keine
solchen Rechte bekannt.
(6) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung dafür, dass die
Seminare für die Zwecke des Vertragspartners geeignet sind.
(7) Das Recht des Vertragspartners, bei Vorliegen der
gesetzlichen Voraussetzungen nach Maßgabe der Bestimmungen in nachstehender
Ziffer 9 Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt.
9. Haftungsbeschränkung
(1) Die Haftung des Veranstalters auf Schadens- und
Aufwendungsersatz unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere bei Verletzung von
Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubten Handlungen ist auf die
3-fache Höhe der jeweiligen Teilnahmegebühr beschränkt.
(2) Diese vorgenannte Haftungsbeschränkung findet keine
Anwendung soweit ein Schaden auf Arglist, vorsätzlichem oder grob fahrlässigem
Verhalten der gesetzlichen Vertreter des Veranstalters oder seiner
Erfüllungsgehilfen beruht oder für deren Erfüllung der Veranstalter eine
Garantie übernommen hat oder für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden, nach dem Produkthaftungsgesetz.
(3) Ein Anspruch auf Schadensersatz ist für solche Schäden,
die auf der Verletzung von Verpflichtungen beruhen, die für die Erfüllung des
Vertrages von wesentlicher Bedeutung sind (Kardinalpflichten) der Höhe nach auf
den Schaden beschränkt, der im Zeitpunkt der Pflichtverletzung als mögliche
Folge der Vertragsverletzung typisch und vorhersehbar war (typischerweise
vorhersehbarer Schaden), soweit keiner der in Ziffer 9.2 genannten Fälle
gegeben ist.
(4) Die verschuldensunabhängige Haftung des Veranstalters
für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Halbs. 1
BGB wird ausgeschlossen.
(5) Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen richtet sich
nach den gesetzlichen Vorschriften.
(6) Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der
Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
10. Beendigung von
Verträgen/Rücktritt/Kündigung/Stornokosten
(1) Das vereinbarte Seminar hat eine feste Laufzeit gemäß
Ziffer 5.6 dieser Bedingungen.
(2) Bei ROS endet der Vertrag automatisch mit dem Ende der
Bildungsmaßnahme. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist nicht möglich. Für ROS
gilt, dass bei Stornierungen, die später als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
beim Veranstalter eingehen, 50 % der Teilnahmegebühr als Stornokosten fällig
werden. Bei Stornierungen, die später als 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn beim
Veranstalter eingehen, bei Fernbleiben von der Veranstaltung oder bei Abbruch
der Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Die Benennung eines
Ersatzteilnehmers ist möglich, soweit das ROS noch nicht begonnen wurde und der
Ersatzteilnehmer die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Eventuelle
Widerrufsrechte des Teilnehmers haben Vorrang.
(3) Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Dem Teilnehmer
steht der Nachweis offen, dass dem Veranstalter aus der Abmeldung kein oder nur
ein geringer Schaden entstanden ist.
(4) Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung
aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(5) Bei Beendigung des Vertrags ist der Veranstalter
berechtigt, sofort den Zugang des Vertragspartners zu dem jeweiligen Seminar zu
sperren.
(6) Jede Kündigung hat schriftlich (postalisch oder per
Email), im Falle der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund unter
Angabe des Kündigungsgrundes, zu erfolgen. Das Fernbleiben vom Unterricht gilt
in keinem Falle als Kündigung.
(7) Im Falle der Kündigung von Seminaren werden keine
Zahlungen erstattet.
11.
. Seminarabsage und Änderung des Umfangs der
Bildungsmaßnahme durch den Veranstalter
(1) Der Veranstalter behält sich vor, wegen mangelnder
Teilnehmerzahl oder der Erkrankung der Lehrkörper sowie sonstiger Störungen im
Geschäftsbetrieb, die von ihm nicht zu vertreten sind, ein angekündigtes ROS
abzusagen. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Falle erstattet.
Die betroffenen Teilnehmer werden umgehend informiert. Weitergehende Ansprüche
sind ausgeschlossen.
(2) Abweichungen um bis zu 15 % zum vereinbarten
Umfang der Bildungsmaßnahme stellen eine unerhebliche Abweichung von der
vertraglichen Leistung dar und gelten als unbeachtlich. Sie berechtigen den
Teilnehmer nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen.
12. Höhere Gewalt
(1) Im Falle höherer Gewalt besteht kein Anspruch des
Vertragspartners auf Durchführung der Bildungsmaßnahme. Die Parteien sind in
diesem Falle berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Schadensersatzansprüche,
insbesondere der Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten sowie von
Arbeitsausfall, sind ausgeschlossen. Als höhere Gewalt
gelten insbesondere folgende Ereignisse: Krieg, Epidemien, Verfügungen von
höherer Hand, Sabotage, Streiks und Aussperrungen, Naturkatastrophen,
geologische Veränderungen und Einwirkungen.
(2) Jede Vertragspartei ist verpflichtet, unverzüglich nach
dem Eintritt eines Falles höherer Gewalt der anderen Partei Nachricht mit allen
Einzelheiten zu geben. Drüber hinaus haben die Parteien über angemessene, zu
ergreifende Maßnahmen zu beraten.
13. Rechtswahl / Gerichtsstand / Nebenabreden / Schriftform
(1) Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit
diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im
Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Darmstadt.
(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(4) Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Vom Schriftformerfordernis kann nur durch
schriftliche Vereinbarung abgesehen werden.
14. Datenschutz
(1) Die Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten
erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und ausschließlich zur
Vertragserfüllung sowie für eigene Marketingzwecke.
(2) Geschäftliche Kontaktdaten werden vom Veranstalter für
Marketingzwecke für den postalischen Versand von Prospekten, Programmen und
Seminarinformationen des Veranstalters genutzt.
(3) Sie können der Nutzung, Verarbeitung bzw. Übermittlung
Ihrer Daten zu Marketingzwecken jederzeit durch Mitteilung an den Bereich
Datenschutz des Veranstalters postalisch an
Insight….. Ges. für Training, Coaching und Consulting
Helmut Pätz
Am Schorschberg 4
64739 Höchst
oder
per E-Mail an akademie@ insight-2000.de
widersprechen bzw. Ihre Einwilligung widerrufen.
Nach Erhalt Ihres Widerspruchs bzw. Widerrufs wird der
Veranstalter die hiervon betroffenen Daten nicht mehr zu Marketingzwecken
nutzen und verarbeiten bzw. die weitere Zusendung von Werbemitteln unverzüglich
einstellen.
(4) Für den Fall, dass die Übermittlung von
Prüfungsergebnissen oder ähnlichen Leistungsnachweisen der Teilnehmer direkt an
den Auftraggeber geschuldet wird, stellt der Auftraggeber die
datenschutzrechtliche Zulässigkeit dieser Übermittlung sicher.
15. Widerrufsbelehrung und Widerrufsformular
(Endverbraucher)
Widerrufsrecht
Sie
haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen
Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem
Tag/Uhrzeit des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben,
müssen Sie uns
Insight….. Ges. für Training , Coaching und Consulting
Helmut Pätz
Am Schorschberg 4
64739 Höchst
Telefax: 06163 7058713
E-Mail:
mittels
einer eindeutigen Erklärung (z.B. einen mit der Post versandter Brief
per Einschreiben, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen
Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können das
Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung
über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist
absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen
Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen
erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem
Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses
Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir
dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion
eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas
anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung
Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung
während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen
angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt,
zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses
Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich
zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen
entspricht.
Ausschluss des Widerrufsrechts
Das
Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von
digitalen Inhalten oder die Erbringung von Dienstleistungen, sofern wir
mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung mit der Erfüllung des Vertrages
beginnen und Sie uns Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch
Ihre Zustimmung zu dem Beginn der Ausführung des Vertrags Ihr
Widerrufsrecht in Bezug auf die digitalen Inhalte und die Dienstleistung
verlieren.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den
Vertrag widerrufen wollen, dann orientieren Sie sich an diesem
Beispielsformular, füllen es aus und senden Sie es an uns:
Insight….. Ges. für Training , Coaching und Consulting
Helmut Pätz
Am Schorschberg 4
64739 Höchst
Telefax: 06163 7058713
E-Mail:
Offizieller Widerruf
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*)
den von mir/uns (*)
abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung im Bildungs- oder Beratungsbereich (*).
Bestellt am (*) / erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Email-Adresse des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Ort und Datum
(*) Name, Adresse, Seminartitel, etc. bitte ausfüllen
Ende der Widerrufsbelehrung
Streitschlichtung
Die
EU-Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung
bereitgestellt. Diese Plattform ist unter folgendem Link erreichbar: ec.europa.eu/consumers/odr/
Wir nehmen an dieser Streitschlichtung nicht teil.
Stand: 21.Okt. 2020